10.09.21
Liebe Musikschüler, liebe Musikschülerinnen, liebe Eltern,
ein neues Schuljahr steht vor der Tür und wir wünschen uns sehr, dass das Musikschulleben, so wie wir es kennen, langsam zurückkehrt. Die Politik hat einen Paradigmenwechsel vollzogen, so dass wir jetzt nicht mehr täglich auf die Inzidenzzahlen schauen und einen Umstieg auf Online-Unterricht befürchten müssen. Dafür gilt jetzt auch in der Musikschule die „3G-Regel“. Das bedeutet konkret:
- Für Kinder bis zum 6. Geburtstag und für Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, braucht kein Nachweis erbracht zu werden.
- Für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen gilt mehr denn je: Nur Kinder und Jugendliche, die am Unterrichtstag die Schule besucht haben und keine der Covid-Erkrankung zugeordneten Symptome haben, dürfen am Musikschulunterricht teilnehmen.
- Musikschülerinnen und Musikschüler, die keine allgemeinbildende Schule besuchen (z.B. Erwachsene und Senioren) müssen der Musikschullehrkraft entweder den Status als geimpft oder genesen dokumentieren oder zu jeder Musikstunde einen gültigen negativen Test nachweisen.
Zudem gelten innerhalb der Musikschulgebäude weiterhin die sogenannten AHA+L-Regeln:
- In den Gängen und Wartebereichen muss Abstand gehalten und eine medizinische („OP“) Maske getragen werden. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Aufenthaltszeiten bitte weiterhin so knapp wie möglich halten. Eltern warten also bitte nicht im Gebäude, Schülerinnen und Schüler machen dort keine Hausaufgaben.
- Im Unterrichtsraum darf die Maske zum Singen und Musizieren abgenommen werden solange der Mindestabstand von 1,50 m konsequent eingehalten werden kann.
- Vor dem Betreten der Unterrichträume bitte unbedingt die Hände gründlich waschen.
- Die Lehrkräfte sorgen dafür, dass die Unterrichtsräume regelmäßig gelüftet werden.
Wir freuen uns auf ein musikalisches Schuljahr, in dem hoffentlich auch wieder die eine oder andere Veranstaltung stattfinden kann.
Einen guten Start wünscht
das Team der Musikschule