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Anmeldungsformulare und Gebühren

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Anmeldung Musikspielwiese 6.26 KB
Anmeldung Grund- und Orientierungsstufe 119.02 KB
Anmeldung Instrumentalunterricht 102.56 KB

Gebührenordnung

(Entgeltordnung)

Stand September 2011

Bitte beachten Sie unbedingt die Schulordnung der Musikschule Rosenheim e.V..

 

Die Aufwendungen der Musikschule werden aus den Leistungen der Eltern, aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden sowie aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Musikschule erfüllt die musikalische Bildungsaufgabe der Stadt Rosenheim. Gleiches gilt für die Zweigstellengemeinden Brannenburg, Kiefersfelden, Schechen und Stephanskirchen. Deshalb ist die Musikschule eine kommunale Einrichtung mit der finanziellen Rückendeckung durch die Stadt Rosenheim. Die Zweigstellengemeinden tragen mit eigenen Haushaltsmitteln zur Finanzierung bei. Aus diesem Grund zahlen Schüler der Stadt Rosenheim und der Zweigstellengemeinden eine geringere Gebühr.

Die Musikschule Rosenheim e.V. erfüllt ausschließlich und unmittelbar begünstigt gemeinnützige Zwecke und ist daher vom Finanzamt Rosenheim ermächtigt, selbst Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Steuerbegünstigt sind Mitglieds-beiträge und Spenden. Über den in der jährlichen Unterrichtszahlung enthaltenen Mitgliedsbeitrag erhalten Sie von der Musikschule nach Ablauf des Jahres auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung.

Unterrichtszahlungen in €

 

Rosenheim, Schechen, Brannenburg, Kiefersfelden, Stephanskirchen

 

Flintsbach,
Kolbermoor
Oberaudorf,

Raubling

 

Alle anderen Gemeinden

Unterrichtsform

Monat

Schuljahr

 

Monat

Schuljahr

 

Monat

Schuljahr

Einzelunterricht

30 Min.

63,00

756,00

 

72,00

864,00

 

88,50

1.062,00

Einzelunterricht

45 Min.

95,00

1.140,00

 

108,00

1.296,00

 

133,00

1.596,00

2er-Gruppe

45Min.

53,00

636,00

 

59,00

706,00

 

66,50

798,00

3er-Gruppe

45Min.

41,50

498,00

 

47,00

564,00

 

50,00

600,00

4er-Gruppe

45 Min.

38,50

462,00

 

44,00

528,00

 

45,00

540,00

Kids in motion

90 Min.

44,00

528,00

 

45,00

540,00

 

52,00

624,00

Erwachsene

30 Min.

80,00

960,00

 

80,00

960,00

 

88,50

1.062,00

Erwachsene

45 Min.

120,00

1.440,00

 

120,00

1.440,00

 

133,00

1.596,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik. Früherzieh. für 4-jähr.

23,50

282,00

 

23,50

282,00

 

29,00

348,00

Musikalische Früherziehung
Musikalische Grundausbildung

25,50

306,00

 

25,50

306,00

 

31,00

372,00

Singklasse

13,50

162,00

 

13,50

162,00

 

17,00

204,00

Trommeln und mehr

25,50

306,00

 

25,50

306,00

 

29,00

348,00

Ikarus

41,50

498,00

 

41,50

498,00

 

50,00

600,00

Musikalische Grundausbildung (als Zweitfach zur Grundfachverpflichtung)      €   8,00
Singklasse (als Zweitfach zur Grundfachverpflichtung)                                     €   8,00
Trommeln und mehr (als Zweitfach zur Grundfachverpflichtung)                       € 16,00

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 5,00.

Für das Fach Klavier wird eine jährliche Gebühr von € 30,00 für Benutzung und Instandhaltung der Instrumente erhoben.

Für Schüler der Musikschule ist die Teilnahme an den Ensemble-Fächern kostenlos. Für Gastschüler wird ein Unkosten-beitrag erhoben.

Für Geschwister wird eine Ermäßigung von 25 v.H. gewährt (für jedes weitere angemeldete Kind). Bei Belegung eines zweiten Unterrichtsfaches ermäßigt sich die Unterrichtszahlung für das Zweitfach um 20 v.H.
Gegen Vorlage des grünen Passes der Stadt Rosenheim wird eine Gebührenermäßigung von 75 v.H. gewährt.

Ändert sich während des Schuljahres die Schülerzahl einer Gruppe, so wirkt sich das auf die Gebührenrechnung aus.

Der Bankeinzug der Unterrichtsgebühren ab September erfolgt für die monatlichen Abbuchungen erstmals Anfang November. Die Musikschule verpflichtet sich zur Unterrichtserteilung für ein ganzes Schuljahr. Dementsprechend umfasst die Unterrichtszahlung den Zeitraum eines ganzen Jahres, auch wenn der Unterricht tatsächlich erst gegen Ende September eingeteilt sein kann und schon mit den Sommerferien endet.